PRESSEMITTEILUNG: „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Berlin, den 05.06.2017

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der
VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Das zukünftige Meldeverfahren soll durch eine einfache Angabe von Ausstellungstätigkeiten, die im Verteilungsplan näher definiert werden, dem Mitglied die Möglichkeit bieten, unkompliziert und effektiv zu seiner Ausschüttung zu kommen.

Diese Änderung des Verfahrens war notwendig geworden, weil das Verwertungsgesellschaften-Gesetz auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und es im alten Verfahren Lücken gab, die häufig zu Betrugsfällen führten.

Die zur Abstimmung stehende „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ war 2016 in mehreren Sitzungen der Mitglieder der Berufsgruppe I im Verwaltungsrat erarbeitet worden.

Am 5. Mai 2017 wurde der Vorschlag in einer Versammlung der Berufsgruppe I, zu der alle Mitglieder dieser Berufsgruppe eingeladen waren und in der sie Stimmrecht hatten, abschließend in allen Einzelheiten beraten, einstimmig verabschiedet und als Antrag an die Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 weitergeleitet.

Die „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ sieht vor, dass sich die Ausschüttung an der Medienpräsenz der Künstlerinnen und Künstler orientiert. Naturgemäß sind international bekannte Ausstellungshäuser etwas höher einzustufen, aber der zur Abstimmung stehende Verteilungsschlüssel ist so angelegt, dass auch Künstlerinnen und Künstler, die an weniger bekannten Ausstellungsorten ihre Werke zeigen, von einer vergleichsweise höheren Ausschüttung profitieren.

Nicht zu verwechseln ist diese „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst mit einer Ausstellungsvergütung, deren Verankerung im Urhebergesetz die Initiative Ausstellungsvergütung, ein Zusammenschluss der größten Künstlerverbände, seit Langem fordert.