Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler

Der BBK-Bundesverband hat den „Leitfaden Honorare“ für Bildende Künstlerinnen und Künstler veröffentlicht. Damit stellt er eine fundierte, speziell auf den Beruf Bildender Künstlerinnen und Künstler zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung.  

Nur mit angemessenen Honoraren können Bildende Künstler:innen ihre Wirksamkeit längerfristig auf qualitativ hohem Stand entfalten. Die Tätigkeitsfelder bildkünstlerischen Schaffens gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken hinaus. Der Leitfaden Honorare ist die notwendige Weiterentwicklung der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021.  

Der Leitfaden dient auch als Richtschnur für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung. Es gilt, die empfohlenen Honoraruntergrenzen in Förderrichtlinien der öffentlichen Hand – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – verbindlich zu verankern und die Kulturfinanzierung entsprechend auszurichten.  

Die Anwendung des Leitfadens in öffentlich geförderten Kunstprojekten wird zudem dazu beitragen, auch im privat finanzierten Kultursektor eine angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen durchzusetzen. Der Leitfaden gilt nicht für Galerien und Kunsthandel. 

Download der digitalen Fassung, gedruckte Fassung: ab Anfang 2023 hier 

Dialog Aktion zur Bundestagswahl 2021

Faire Vergütung künstlerischer Leistungen

Liebe Künstler:innen wir benötigen eure Unterstützung bei der Sicherung einer fairen Vergütung künstlerischer Praxis. 

Bitte geht im Vorfeld der Bundestagswahl auf eure Wahlkreiskandidat:innen zu und überbringt die Forderungen der Initiative Ausstellungsvergütung.

Hierzu haben wir hier einen Aktionsbrief zum Download vorbereitet.
Bitte adressieren, unterschreiben und den Wahlkreiskandidat:innen persönlich oder per E-Mail übergeben.

Unsere Forderung 

• Verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien  des Bundes, der Länder und Kommunen

• Explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz

• Finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlich geführten bzw. geförderten Kunstorten und der entsprechenden Anpassung der Budgets 

Die Ausstellungsvergütung ist eine zeitgemäße, notwendige und grundlegende Antwort auf die prekäre wirtschaftliche Lage von Bildenden Künstler:innen. Sie sollte eine wesentliche Erwerbsquelle für Bildende Künstler:innen sein.
Es ist es an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen!

Mit solidarischen Grüßen,
Eure
Initiative Ausstellungsvergütung

Download:

Konzeption und Leitung: Doris Granz (Vorstand BBK), Katja von Puttkamer (Vorstand Deutscher Künstlerbund) und Michael Kress (Vorstand Deutscher Künstlerbund)

Professionelle Arbeit professionell vergüten!

Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021

Mit der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 bietet der BBK Bundesverband Künstler*innen eine Verhandlungsgrundlage und weist Veranstalter*innen den Weg, um Leistungen von Künstler*innen fair zu vergüten.

Im Gegensatz zu anderen Kultursparten wird die öffentliche Nutzung der Leistungen hochqualifizierter Bildenden Künstler*innen nur selten bezahlt. Ihren zumeist prekären Einkommen steht die große Anzahl an Ausstellungen gegenüber, mit denen sie einen zentralen Beitrag zum Kunstgeschehen und zum kunstwissenschaftlichen Diskurs leisten. Es gilt, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und professionelle Arbeit professionell zu bezahlen. 

Seit vielen Jahren verfolgt der BBK das Ziel, einen Anspruch auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Bis das gelingt, sind in Förderrichtlinien die Zahlung von Ausstellungsvergütungen an Künstler*innen verbindlich vorzusehen und die Budgets der Häuser entsprechend auszustatten. Auch dafür bietet die Leitlinie eine Orientierung.

Die Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 des BBK Bundesverbands ist im Febraur 2021 in einer aktualisierten 2. Auflage erscheinen.

Download

DRINGEND, ÜBERFÄLLIG UND
SYSTEMRELEVANT.
Die Chronlogie eines anderen
‚Equal Pay Gaps‘.


Die Forderung nach einer Ausstellungsvergütung ist nicht neu.

  • 1993 – 1995: Eine Arbeitsgruppe im Kulturforum der Sozialdemokratie erarbeitet ein Diskussionspapier zur Einführung einer Ausstellungsvergütung.
  • 1995 entwickeln die im Deutschen Kunstrat (Sektion des Deutschen Kulturrates für Bildende Kunst) vertretenen Künstler- und Vermittlerverbände auf Grundlage dieses Papiers in Zusammenarbeit mit der VG Bild-Kunst einen Vergütungstarifvorschlag. Danach sollte bei allen Ausstellungen – mit Ausnahme von Verkaufsausstellungen (Galerieausstellungen, Auktionen) – eine Vergütung gezahlt werden.
  • 11.11.2000: Die Bundesvorstände des BBK und der Fachgruppe Bildende Kunst der IG Medien treffen eine Übereinkunft, mit der eine urheberrechtliche Regelung einer Ausstellungsvergütung entsprechend des im Kunstrat entwickelten Vorschlags verabredet wird. Die Übereinkunft kann wurde in kultur politik 4/2000 veröffentlicht).
  • 30. März 2004: Das Bundesministerium der Justiz führt eine Anhörung zur Frage der Einführung eines Vergütungsanspruchs für die Ausstellung von Werken der bildenden Kunst durch.
  • 2005: In der SPD-Fraktion wird ein Gesetzentwurf zur urheberrechtlichen Regelung einer Ausstellungsvergütung erarbeitet. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen kommt es nicht mehr zur Beratung im Deutschen Bundestag.
  • 11.12.2007: Im Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ (BT-Drs. 16/7000) wird zwar festgestellt, dass bildende Künstler im Gegensatz zu Urhebern anderer Kunstsparten keinen umfassenden Schutz genießen, da sie für das Ausstellen ihrer Werke keine Vergütung erhalten. Die entsprechende Handlungsempfehlung lautet: „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die Interessen der Rechteinhaber in den Mittelpunkt von Gesetzesänderungen im Urheberrecht zu stellen. Das Urheberrecht soll ihnen die verfassungsmäßig garantierte angemessene Vergütung ermöglichen. (…)“ Leider findet die konkrete Forderung nach einer urheberrechtlichen Verankerung der Ausstellungsvergütung jedoch nur in den Sondervoten von SPD, der Linken und dem Sachverständigen Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat) einen Niederschlag. (Auszug Bericht Enquete als pdf einstellen)
  • 2008: Prof. Haimo Schack, Universität Kiel, entwickelt in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (Zeitschrift für Urheber und Medienrecht, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 52. Jahrgang 2008, Seite 817) erneut einen Vorschlag zur Reform des Urheberrechts in puncto Ausstellungsvergütung.
  • 2009: Prof. Gerhard Pfennig bekräftigt auf dem Symposion des BBK “Mit den besten Empfehlungen“ zur Realisierung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ‚Kultur in Deutschland’ die Notwendigkeit einer Verankerung der Ausstellungsvergütung unter Bezugnahme auf den Vorschlag von Prof. Schack.
  • 2010 wenden sich die Künstlerverbände BBK, Deutscher Künstlerbund, Internationale Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK), GEDOK und Fachgruppe Bildende Kunst bei ver.di mit einem gemeinsamen Brief erneut an die im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung, endlich die Lücke im Urheberrecht zu schließen und eine Ausstellungsvergütung festzulegen. Die Reaktionen der kulturpolitischen Sprecher(innen) der Fraktionen können Sie herunterladen.
  • 25. November 2010: in einem Fachgespräch der Friedrich-Ebert-Stiftung wird das schwedische Vergütungs-Modell für bildende Künstlerinnen und Künstler vorgestellt. Der BBK bekräftigt in dieser Veranstaltung seine Forderung nach einer urheberrechtlichen Verankerung des Anspruchs auf Ausstellungsvergütung. Als ersten Schritt in diese Richtung schlägt er vor, mit dem Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, in Anlehnung an das schwedische Modell für von seinem Haus geförderte Ausstellungen die verpflichtende Berücksichtigung von Ausstellungsvergütungen in den Finanz- und Kostenplänen vorzusehen.
  • Zum Vorschlag des BBK für ein Voranschreiten des BKM fanden zwei Gespräche mit der vom BKM beauftragten Leiterin der Gruppe K2 (Kunst und Kulturförderung), Frau Dr. Bias-Engels, statt.
  • Juni 2012: Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. (damals Sächsischer Künstlerbund e.V.) veröffentlicht die „Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstler in Sachsen“.
  • 12. Dezember 2012: Öffentliches Fachgespräch im Bundestags-Ausschuss für Kultur und Medien „zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der bildenden Künstlerinnen und Künstler unter Berücksichtigung der Diskussion um eine Ausstellungsvergütung“. Die Position des BBK vertritt Detlef Schweiger vom Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. Unterstützt wird er von Johan Wingestad vom schwedischen nationalen Künstlerverband. Heftige Gegner der Forderung sind der damalige Präsident des Deutschen Museumsbundes, Dr. Volker Rodekamp, die Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler, Birgit Maria Sturm, und das Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine, Wolfgang Suttner. In der Fragestellung und im Nachgang wird deutlich, dass die Abgeordneten der Regierungskoalition CDU/CSU und FDP die Verankerung einer Ausstellungsvergütung ablehnen, insbesondere auch die damalige Vorsitzende des Ausschusses und heutige Kulturstaatsministerin, Prof. Monika Grütters. Aus der Opposition kommt eine eindeutige Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, die SPD teilt das Anliegen, äußert sich aber skeptisch angesichts des politischen Kräfteverhältnisses.
  • Januar 2013: Kunstprojekt „Wert der Kreativität – Rechnungen für Künstlerische Leistungen“ des Verbands Bildender Künstler Thüringen e.V.
  • 26. Juli 2013: Erstes Treffen der BBK-Landesverbände zur Erarbeitung einer bundesweit vertriebenen Leitlinie zur Ausstellungvergütung. Es folgen weitere Treffen und die Beschlussfassung des Bundesausschusses im März 2014.
  • Juni 2014: Die „Leitlinie zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen“ erscheint.
  • Januar 2016Das Berliner Modell“ für Ausstellungshonorare startet. Kommunalen Galerien Berlins können Anträge stellen bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa über den Bedarf ihren Mittel. Im Doppelhaushalt 2018/19 wird die Summe von 300.000 auf 400.000 € erhöht. Von nun an können alle in Berlin ausstellenden Künstler*innen unabhängig vom Wohnsitz profitieren.
  • Sommer 2016. Die Initiative Ausstellungsvergütung wird gegründet, Mitglieder sind BBK, Deutscher Künstlerbund, GEDOK, ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst und VG Bild-Kunst.
  • 7. März 2017: Veranstaltung der Initiative Ausstellungsvergütung unter dem Titel „Ausstellungsvergütung: Überfällig!“ im Haus des ver.di-Bundesvorstandes mit ca. 120 Teilnehmer*innen.
  • 2018 führt Hamburg eine Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler und Künstlerinnen ein. Ab 2019 stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung, ab 2020 jährlich 200.000 Euro. Aus diesen zusätzlichen Mitteln können die durch die Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte in Hamburg den Künstlerinnen und Künstlern, deren Arbeiten sie ausstellen, eine Vergütung hierfür zahlen. 
  • 27.03.2020: Corona-Pandemie – Erklärung der Verbände Bildender Künstlerinnen und Künstler zu einem nachhaltigen Kultur-Konjunkturförderprogramms zur Sicherung des künstlerischen Einkommens, u. a. durch eine verbindliche Ausstellungsvergütungen.

Photo: Michael Kress, VG Bild-Kunst/ Quyang Chun, Installations-Ansicht, THE MORTALS, ShanghArt, 2019