„Exhibition Remuneration Right in Europe“

Die Frage der Ausstellungsvergütung ist ein zentrales Thema für viele Künstlerverbände in ganz Europa.

Die Frage der Ausstellungsvergütung ist ein zentrales Thema für viele Künstlerverbände in ganz Europa. Am 22. November 2018 fand dazu in Brüssel, in den Räumen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam, das Symposium „Exhibition Remuneration Right in Europe“ statt. Die Teilnehmer*innen tauschten sich nicht nur über bereits umgesetzte nationale und regionale Vergütungs- und Gebührenmodelle aus, sondern auch über aktuelle Richtlinien und Kampagnen. Das gemeinsame Ziel: Politik und Verwaltung auf EU-Ebene für das Thema Ausstellungsvergütung sensibilisieren und auf die in der bildenden Kunst existierende „Gerechtigkeitslücke“ aufmerksam machen.

Auf der Website der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) kann ein umfangreiches Handout heruntergeladen werden. Es beinhaltet Beiträge aus 12 europäischen Ländern sowie aus den USA, Kanada und Australien zu nationalen/regionalen Regelungen und Kampagnen für Ausstellungsvergütungen sowie eine Dokumentation des Symposiums mit weiteren Texten und Handlungsempfehlungen.  

Thomas Weis, (2. von rechts) auf dem Symposium „Exhibition Remuneration Right in Europe,
am 22. November 2018 in Brüssel

Im Anschluss an diese erste gesamteuropäische Veranstaltung zum Thema Ausstellungsvergütung startete die IAA Europe eine Kampagne für die Einführung von Ausstellungsvergütungen in Europa. Das Positionspapier der IAA Europe sowie weitere Materialien dazu sind auf der Website der IAA Europe herunterzuladen.

Das Symposium in Brüssel wurde von der IGBK, der International Association of Art (IAA) Europe, der VG Bild-Kunst und von European Visual Artists (EVA) organisiert und stand unter der Schirmherrschaft von Sabine Verheyen, MdEP, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments. Weitere Partner waren Culture Action Europe und die Initiative Ausstellungsvergütung. Das Symposium wurde co-finanziert von der VG Bild-Kunst. Die IGBK und ihre Projekte werden gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und von der Kulturstiftung der Länder.

Im Jahr 2021 (voraussichtlich im Herbst) plant die IAA Europe in Helsinki gemeinsam mit den Organisationen a-n – The Artists Information Company und Artists‘ Association of Finnland, den IAA Nationalkomitees aus dem Vereinigten Königreich bzw. aus Finnland, eine Fortsetzung von „Exhibition Remuneration Right in Europe“.


Thomas Weis – Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)

PRESSEMITTEILUNG: „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Berlin, den 05.06.2017

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der
VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Das zukünftige Meldeverfahren soll durch eine einfache Angabe von Ausstellungstätigkeiten, die im Verteilungsplan näher definiert werden, dem Mitglied die Möglichkeit bieten, unkompliziert und effektiv zu seiner Ausschüttung zu kommen.

Diese Änderung des Verfahrens war notwendig geworden, weil das Verwertungsgesellschaften-Gesetz auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und es im alten Verfahren Lücken gab, die häufig zu Betrugsfällen führten.

Die zur Abstimmung stehende „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ war 2016 in mehreren Sitzungen der Mitglieder der Berufsgruppe I im Verwaltungsrat erarbeitet worden.

Am 5. Mai 2017 wurde der Vorschlag in einer Versammlung der Berufsgruppe I, zu der alle Mitglieder dieser Berufsgruppe eingeladen waren und in der sie Stimmrecht hatten, abschließend in allen Einzelheiten beraten, einstimmig verabschiedet und als Antrag an die Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 weitergeleitet.

Die „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ sieht vor, dass sich die Ausschüttung an der Medienpräsenz der Künstlerinnen und Künstler orientiert. Naturgemäß sind international bekannte Ausstellungshäuser etwas höher einzustufen, aber der zur Abstimmung stehende Verteilungsschlüssel ist so angelegt, dass auch Künstlerinnen und Künstler, die an weniger bekannten Ausstellungsorten ihre Werke zeigen, von einer vergleichsweise höheren Ausschüttung profitieren.

Nicht zu verwechseln ist diese „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst mit einer Ausstellungsvergütung, deren Verankerung im Urhebergesetz die Initiative Ausstellungsvergütung, ein Zusammenschluss der größten Künstlerverbände, seit Langem fordert.

Gerechtigkeitslücke schließen:
Ausstellungsvergütung!

Die Präsentation von bildender Kunst hat einen nicht unwesentlichen Anteil am Wesen einer Kulturnation. Und niemand stellt infrage, dass solcherart kulturelle Leistung Kosten verursacht.

Während aber alle, die beruflich damit befasst sind, bildende Kunst der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen – von Direktoren, Kuratoren und Kunsthistorikern bis zu Kassierern und Reinigungskräften, ganz selbstverständlich für ihre Leistungen bezahlt werden, gehen ausgerechnet diejenigen leer aus, die dafür sorgen, dass die Ausstellungshäuser mit Kunst gefüllt sind: die Künstlerinnen und Künstler.

Bereits beim legendären Künstlerkongress im Juni 1971 in der geschichtsträchtigen Frankfurter Paulskirche wurde neben vielen anderen Vorschlägen – z. B. der Einführung einer Künstlersozialkasse – auch gefordert, Ausstellungsvergütungen einzuführen, als pauschale Zahlungen im Sinne einer Anerkennung des „Zurschaustellens künstlerischer Leistungen“. Schließlich ist es in allen übrigen Kultursparten ganz selbstverständlich, dass für die Nutzung künstlerischer Werke angemessene Vergütungen entrichtet werden. Es ist an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke endlich zu schließen.

Um die Jahrtausendwende hatten sich der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, ver.di und die GEDOK auf eine Formulierung verständigt, mit dem Ziel, Ausstellungsvergütungen für urheberische Leistungen im Urhebergesetz zu verankern. Die entsprechende Gesetzesvorlage war in der
15. Legislaturperiode im Jahr 2005 bereits im Gesetzgebungsverfahren gelandet, stand also kurz vor der Verabschiedung
. Hätte die damalige Regierung keine Neuwahlen durchgesetzt, nach denen dann eine andere Parteienkonstellation die Regierung bildete, wäre die Ausstellungsvergütung längst Wirklichkeit.

Die Künstlerorganisationen, die sich damals für die gesetzliche Verankerung der Ausstellungsvergütung vehement eingesetzt hatten, haben im März 2016 die INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG aus der Taufe gehoben, ein Neustart mit dem Ziel, im Vorfeld der Wahl zum Bundestag im September 2017 den politischen Parteien die Forderung einer gesetzlich geregelten Ausstellungsvergütung erneut und mit Argumenten für eine Befürwortung zu untermauern, auf dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Regelung endlich umgesetzt wird.

Denn: Sie ist tatsächlich längst überfällig!