Die Präsentation von bildender Kunst hat einen nicht unwesentlichen Anteil am Wesen einer Kulturnation. Und niemand stellt infrage, dass solcherart kulturelle Leistung Kosten verursacht.
Während aber alle, die beruflich damit befasst sind, bildende Kunst der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen – von Direktoren, Kuratoren und Kunsthistorikern bis zu Kassierern und Reinigungskräften –, ganz selbstverständlich für ihre Leistungen bezahlt werden, gehen ausgerechnet diejenigen leer aus, die dafür sorgen, dass die Ausstellungshäuser mit Kunst gefüllt sind: die Künstlerinnen und Künstler.
Bereits beim legendären Künstlerkongress im Juni 1971 in der geschichtsträchtigen Frankfurter Paulskirche wurde neben vielen anderen Vorschlägen – z. B. der Einführung einer Künstlersozialkasse – auch gefordert, Ausstellungsvergütungen einzuführen, als pauschale Zahlungen im Sinne einer Anerkennung des „Zurschaustellens künstlerischer Leistungen“. Schließlich ist es in allen übrigen Kultursparten ganz selbstverständlich, dass für die Nutzung künstlerischer Werke angemessene Vergütungen entrichtet werden. Es ist an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke endlich zu schließen.
Um die Jahrtausendwende hatten sich der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, ver.di und die GEDOK auf eine Formulierung verständigt, mit dem Ziel, Ausstellungsvergütungen für urheberische Leistungen im Urhebergesetz zu verankern. Die entsprechende Gesetzesvorlage war in der
15. Legislaturperiode im Jahr 2005 bereits im Gesetzgebungsverfahren gelandet, stand also kurz vor der Verabschiedung. Hätte die damalige Regierung keine Neuwahlen durchgesetzt, nach denen dann eine andere Parteienkonstellation die Regierung bildete, wäre die Ausstellungsvergütung längst Wirklichkeit.
Die Künstlerorganisationen, die sich damals für die gesetzliche Verankerung der Ausstellungsvergütung vehement eingesetzt hatten, haben im März 2016 die INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG aus der Taufe gehoben, ein Neustart mit dem Ziel, im Vorfeld der Wahl zum Bundestag im September 2017 den politischen Parteien die Forderung einer gesetzlich geregelten Ausstellungsvergütung erneut und mit Argumenten für eine Befürwortung zu untermauern, auf dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Regelung endlich umgesetzt wird.
Denn: Sie ist tatsächlich längst überfällig!