#paytheartist / click & stick

#paytheartist- Eine Aktion zur Vergütung künstlerischer Praxis

Hier finden Sie den Aktion-Sticker als Datei (png) zur freien nichtkommerziellen Verwendung im Internet.

Eine gedruckte Version wird in Kürze über die Künstlerverbände zur Verfügung gestellt. Bitte haben sie dafür Verständnis, dass wir nur überschaubare Kontingente bereitstellen können.

Mit freundlicher Unterstützung der VG Bild-Kunst

© Entwurf des Aktions Sticker PAY THE ARTIST: Michael Kress, VG Bildkunst

Konzeption und Leitung: Doris Granz (Vorstand BBK), Katja von Puttkamer (Vorstand Deutscher Künstlerbund) und Michael Kress (Vorstand Deutscher Künstlerbund)

Dialog Aktion zur Bundestagswahl 2021

Faire Vergütung künstlerischer Leistungen

Liebe Künstler:innen wir benötigen eure Unterstützung bei der Sicherung einer fairen Vergütung künstlerischer Praxis. 

Bitte geht im Vorfeld der Bundestagswahl auf eure Wahlkreiskandidat:innen zu und überbringt die Forderungen der Initiative Ausstellungsvergütung.

Hierzu haben wir hier einen Aktionsbrief zum Download vorbereitet.
Bitte adressieren, unterschreiben und den Wahlkreiskandidat:innen persönlich oder per E-Mail übergeben.

Unsere Forderung 

• Verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien  des Bundes, der Länder und Kommunen

• Explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz

• Finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlich geführten bzw. geförderten Kunstorten und der entsprechenden Anpassung der Budgets 

Die Ausstellungsvergütung ist eine zeitgemäße, notwendige und grundlegende Antwort auf die prekäre wirtschaftliche Lage von Bildenden Künstler:innen. Sie sollte eine wesentliche Erwerbsquelle für Bildende Künstler:innen sein.
Es ist es an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen!

Mit solidarischen Grüßen,
Eure
Initiative Ausstellungsvergütung

Download:

Konzeption und Leitung: Doris Granz (Vorstand BBK), Katja von Puttkamer (Vorstand Deutscher Künstlerbund) und Michael Kress (Vorstand Deutscher Künstlerbund)

Professionelle Arbeit professionell vergüten!

Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021

Mit der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 bietet der BBK Bundesverband Künstler*innen eine Verhandlungsgrundlage und weist Veranstalter*innen den Weg, um Leistungen von Künstler*innen fair zu vergüten.

Im Gegensatz zu anderen Kultursparten wird die öffentliche Nutzung der Leistungen hochqualifizierter Bildenden Künstler*innen nur selten bezahlt. Ihren zumeist prekären Einkommen steht die große Anzahl an Ausstellungen gegenüber, mit denen sie einen zentralen Beitrag zum Kunstgeschehen und zum kunstwissenschaftlichen Diskurs leisten. Es gilt, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und professionelle Arbeit professionell zu bezahlen. 

Seit vielen Jahren verfolgt der BBK das Ziel, einen Anspruch auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Bis das gelingt, sind in Förderrichtlinien die Zahlung von Ausstellungsvergütungen an Künstler*innen verbindlich vorzusehen und die Budgets der Häuser entsprechend auszustatten. Auch dafür bietet die Leitlinie eine Orientierung.

Die Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 des BBK Bundesverbands ist im Febraur 2021 in einer aktualisierten 2. Auflage erscheinen.

Download

Hamburg führt ab 2020
Ausstellungsvergütung ein.

Die Stadt Hamburg baut mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 die Förderung der Freien Bildenden Kunst aus. Über drei Förderinstrumente unterstützt die Stadt Freie Bildende Künstler und Künstlerinnen sowie unabhängige Kunstorte verstärkt: Ab diesem Jahr wird die Höhe der Arbeitsstipendien für Bildende Kunst nahezu verdoppelt, die Programmförderung für Hamburger Kunstorte um über 40 Prozent erhöht und erstmals eine Ausstellungsvergütung eingeführt. Zusätzlich ermöglicht das Engagement der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ein neues Kunststipendium für bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler. Es umfasst jährlich sieben Projektstipendien á 10.000 Euro. Die Hamburgische Kulturstiftung stellt 2019 für Projektförderung des Nachwuchses im Bereich Freie Bildende Künste Fördermittel in Höhe von insgesamt mindestens 100.000 Euro zur Verfügung.

Neu führt Hamburg eine Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler und Künstlerinnen ein. 2019 stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung, ab 2020 jährlich 200.000 Euro. Aus diesen zusätzlichen Mitteln können die durch die Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte in Hamburg den Künstlerinnen und Künstlern, deren Arbeiten sie ausstellen, eine Vergütung hierfür zahlen. 

Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12063064/hamburg-staerkt-freie-bildende-kunst/

Foto: Michael Kress/VG Bildkunst
LAND OF ABUNDANCE, FREYJA EILÍF / ICELAND, HyCP Hamburg, Exhibition view, May-2017

PRESSEMITTEILUNG: „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Berlin, den 05.06.2017

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der
VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Das zukünftige Meldeverfahren soll durch eine einfache Angabe von Ausstellungstätigkeiten, die im Verteilungsplan näher definiert werden, dem Mitglied die Möglichkeit bieten, unkompliziert und effektiv zu seiner Ausschüttung zu kommen.

Diese Änderung des Verfahrens war notwendig geworden, weil das Verwertungsgesellschaften-Gesetz auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und es im alten Verfahren Lücken gab, die häufig zu Betrugsfällen führten.

Die zur Abstimmung stehende „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ war 2016 in mehreren Sitzungen der Mitglieder der Berufsgruppe I im Verwaltungsrat erarbeitet worden.

Am 5. Mai 2017 wurde der Vorschlag in einer Versammlung der Berufsgruppe I, zu der alle Mitglieder dieser Berufsgruppe eingeladen waren und in der sie Stimmrecht hatten, abschließend in allen Einzelheiten beraten, einstimmig verabschiedet und als Antrag an die Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 weitergeleitet.

Die „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ sieht vor, dass sich die Ausschüttung an der Medienpräsenz der Künstlerinnen und Künstler orientiert. Naturgemäß sind international bekannte Ausstellungshäuser etwas höher einzustufen, aber der zur Abstimmung stehende Verteilungsschlüssel ist so angelegt, dass auch Künstlerinnen und Künstler, die an weniger bekannten Ausstellungsorten ihre Werke zeigen, von einer vergleichsweise höheren Ausschüttung profitieren.

Nicht zu verwechseln ist diese „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst mit einer Ausstellungsvergütung, deren Verankerung im Urhebergesetz die Initiative Ausstellungsvergütung, ein Zusammenschluss der größten Künstlerverbände, seit Langem fordert.

Ausstellungsvergütung im Bundestag

Dank eines Antrags der Fraktion DIE LINKE (18/12094) stand das Thema Ausstellungsvergütung sowohl im Plenum des Deutschen Bundestags (27.4.2017, Protokoll) und als auch im Ausschuss für Kultur und Medien (21.06.2017) auf der Tagesordnung.

Für die öffentliche Verwertung und Nutzung von Werken sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen. Die Ungleichbehandlung der bildenden Kunst müsse endlich beendet werden, deshalb soll eine Vergütung auch für die bildende Kunst zu ermöglichen sein, hieß es in der Ausschusssitzung aus der Linksfraktion. Der professionelle Kunsthandel soll davon ausdrücklich ausgenommen werden.
Dieser Argumentation schlossen sich auch die Grünen an. Über das Problem werde bereits seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Bildende Künstler müssten bei Ausstellungen mitunter „noch draufzahlen“, wenn sie beispielsweise die Kosten für den Transport ihrer Werke selbst finanzieren müssen.

Die Unionsfraktion lehnte das Ansinnen hingegen ab und argumentierte, dass bildende Künstler sich durch den Verkauf ihrer Werke finanzieren würden, deshalb sei die Zahlung einer Ausstellungsvergütung kontraproduktiv. Es bestehe die Gefahr, dass es dadurch zu weniger Ausstellungen käme, auf denen die Künstler ihre Werke präsentieren können.

Die SPD begrüßte die Zielsetzung des Antrags zwar ausdrücklich und verwies auf praktikable Regelungen in Schweden, allerdings habe man sich innerhalb der Koalition mit dem Ansinnen nach einer ähnlichen Lösung nicht durchsetzen können.

Erwartungsgemäß lehnte der Ausschuss den Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Das Thema wird in der nächsten Legislaturperiode wieder aktuell!