Symposium in Brussels

Europäisches Symposium zum Thema Ausstellungsvergütung

am 22. November 2018 in Brüssel

10-17.45h, in den Räumen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam, Rue d’Arlon 75, 1040 Bruxelles, Belgien, www.sabam.be/en.

Eine Veranstaltung der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), der IAA Europe, der VG Bild-Kunst un der Organisation European Visual Artists (EVA).

Unter der Schirmherrschaft von Sabine Verheyen, (MdEP), Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments.

Weitere Partner sind Culture Action Europe und die Initiative Ausstellungsvergütung.


Exhibition Remuneration in Europe

In vielen europäischen Ländern sind Ausstellungshonorare für die Künstlerverbände seit Jahren ein wichtiges Thema. Neben dem Austausch über bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzte nationale und regionale Modelle sowie zu aktuellen Empfehlungen und Kampagnen, ist es ein wichtiges Ziel der Veranstaltung, Politik und Verwaltung auf EU-Ebene für das Thema Ausstellungsvergütung zu sensibilisieren und auf die in der bildenden Kunst existierende „Gerechtigkeitslücke“ aufmerksam zu machen.

Zur Teilnahme eingeladen sind Vertreter*innen der IAA Europe Nationalkomitees und weiterer europäischer Künstlerverbände, von Verwertungsgesellschaften sowie des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.

Um Anmeldung wird gebeten bis zum 16. November 2018 unter: remuneration@igbk.de

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english

 

Organized by Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), VG Bild-Kunst, International Association of Art (IAA) Europe and European Visual Artists (EVA)

Under the patronage of Sabine Verheyen, MEP, Member of the European Parliament’s Committee on Culture and Education

Brussels, 22 November 2018, 10.00-17.45h
in the building of the Belgian collecting society Sabam, Rue d’Arlon 75, 1040 Brussels, Belgium,

www.sabam.be/en

Please register at remuneration@igbk.de until 16 November 2018.

The issue of exhibition remuneration has been an important topic for artists‘ associations throughout Europe for years. At the symposium, an exchange shall take place on national and regional remuneration models that have already been successfully put into practice. In addition, current guidelines and campaigns will be presented. It is also an important goal to make policy and administration aware of the subject of exhibition remuneration at EU level and to draw attention to the ‚equity gap‘ that exists in the visual arts.

Please find updates on the program and documentation on www.igbk.de

On 23 November 2018 IAA Europe will hold its annual General Assembly in Brussels for about 40 delegates and representatives. The assembly will take place approx. 09.30-17h at Bozar Centre for Fine Arts in Brussels, Rue Ravenstein 23, 1000 Bruxelles, Belgium (www.bozar.be/en).

 

The Symposium' Exhibition Remuneration Right in Europe 2018' is co-funded by VG Bild-Kunst. The events will be photographed and pictures may be published in press, documentation, websites and social media. If you do not wish to be photographed, please contact the organizers at the beginning of the event.

 

PRESSEMITTEILUNG: „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Berlin, den 05.06.2017

Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der
VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.

Das zukünftige Meldeverfahren soll durch eine einfache Angabe von Ausstellungstätigkeiten, die im Verteilungsplan näher definiert werden, dem Mitglied die Möglichkeit bieten, unkompliziert und effektiv zu seiner Ausschüttung zu kommen.

Diese Änderung des Verfahrens war notwendig geworden, weil das Verwertungsgesellschaften-Gesetz auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und es im alten Verfahren Lücken gab, die häufig zu Betrugsfällen führten.

Die zur Abstimmung stehende „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ war 2016 in mehreren Sitzungen der Mitglieder der Berufsgruppe I im Verwaltungsrat erarbeitet worden.

Am 5. Mai 2017 wurde der Vorschlag in einer Versammlung der Berufsgruppe I, zu der alle Mitglieder dieser Berufsgruppe eingeladen waren und in der sie Stimmrecht hatten, abschließend in allen Einzelheiten beraten, einstimmig verabschiedet und als Antrag an die Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 weitergeleitet.

Die „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ sieht vor, dass sich die Ausschüttung an der Medienpräsenz der Künstlerinnen und Künstler orientiert. Naturgemäß sind international bekannte Ausstellungshäuser etwas höher einzustufen, aber der zur Abstimmung stehende Verteilungsschlüssel ist so angelegt, dass auch Künstlerinnen und Künstler, die an weniger bekannten Ausstellungsorten ihre Werke zeigen, von einer vergleichsweise höheren Ausschüttung profitieren.

Nicht zu verwechseln ist diese „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst mit einer Ausstellungsvergütung, deren Verankerung im Urhebergesetz die Initiative Ausstellungsvergütung, ein Zusammenschluss der größten Künstlerverbände, seit Langem fordert.

Ausstellungsvergütung im Bundestag

Dank eines Antrags der Fraktion DIE LINKE (18/12094) stand das Thema Ausstellungsvergütung sowohl im Plenum des Deutschen Bundestags (27.4.2017, Protokoll) und als auch im Ausschuss für Kultur und Medien (21.06.2017) auf der Tagesordnung.

Für die öffentliche Verwertung und Nutzung von Werken sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen. Die Ungleichbehandlung der bildenden Kunst müsse endlich beendet werden, deshalb soll eine Vergütung auch für die bildende Kunst zu ermöglichen sein, hieß es in der Ausschusssitzung aus der Linksfraktion. Der professionelle Kunsthandel soll davon ausdrücklich ausgenommen werden.
Dieser Argumentation schlossen sich auch die Grünen an. Über das Problem werde bereits seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Bildende Künstler müssten bei Ausstellungen mitunter „noch draufzahlen“, wenn sie beispielsweise die Kosten für den Transport ihrer Werke selbst finanzieren müssen.

Die Unionsfraktion lehnte das Ansinnen hingegen ab und argumentierte, dass bildende Künstler sich durch den Verkauf ihrer Werke finanzieren würden, deshalb sei die Zahlung einer Ausstellungsvergütung kontraproduktiv. Es bestehe die Gefahr, dass es dadurch zu weniger Ausstellungen käme, auf denen die Künstler ihre Werke präsentieren können.

Die SPD begrüßte die Zielsetzung des Antrags zwar ausdrücklich und verwies auf praktikable Regelungen in Schweden, allerdings habe man sich innerhalb der Koalition mit dem Ansinnen nach einer ähnlichen Lösung nicht durchsetzen können.

Erwartungsgemäß lehnte der Ausschuss den Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Das Thema wird in der nächsten Legislaturperiode wieder aktuell!

 

Die Veranstaltung am 7. März 2017

Mehr als 120 Interessierte kamen zur Veranstaltung der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG am 7. März 2017 ins Haus des ver.di-Bundesvorstands. Nach der Begrüßung von Frank Wernecke (ver.di) nahmen in Impulsbeiträgen Frank Michael Zeidler (Deutscher Künstlerbund), Susanne Weiß (Kuratorin und ehem. Direktorin des Heidelberger Kunstvereins), Dr. Ingrid Wagner (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) und Dr. Urban Pappi (Geschäftsführender Vorstand VG Bild-Kunst) dazu Stellung.

In der lebhaften Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Philipp Lengsfeld (CDU), Sigrid Hupach (Die Linke) und Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – Siegmund Ehrmann (SPD) hatte am Morgen krankheitsbedingt absagen müssen -, den Vertreter*innen der Initiative, Werner Schaub (BBK), Prof. Ulrike Rosenbach (GEDOK) und Lorenz Müller-Morenius (ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst) wurde deutlich, wie sehr es vom Ausgang der Bundestagswahl abhängen wird, ob die Gerechtigkeitslücke endlich geschlossen wird: durch eine gesetzliche Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urhebergesetz.

Die Veranstaltung kann hier in vier Teilen nachgehört werden:

Zwei Radio-Interviews mit dem Sprecher der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG Frank Michael Zeidler:

Und was kriegen die Künstlerinnen und Künstler?
Di 07.03.17 16:45 | 05:46 min | Verfügbar bis 15.03.17 | kulturradio

Viele Künstler können nicht von ihren Werken leben
Di 07.03.17 17:08 | 04:59 min | Verfügbar bis 14.03.17 | radio eins

Referat von Frank Michael Zeidler zum Ziel der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG

Fotos: Christian von Polentz/transitfoto.de